Termine
Für eine logopädische Behandlung muss vor dem ersten Termin eine Verordnung vom Arzt (z.B. Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Kieferorthopäde oder Zahnarzt) vorliegen. Die Verordnung darf zum Beginn der Behandlung nicht älter als 28 Tage sein.
Die Kosten der Behandlung werden in der Regel von der gesetzlichen und privaten Krankenkasse übernommen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen zahlen Patienten über 18 Jahre, die keinen Befreiungsbescheid haben, pro Verordnung EUR 10,- plus 10 % der Verordnungssumme privat dazu.
Die Termine werden telefonisch vereinbart (siehe Kontakt).